Unsere Leistungen
Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO
Für PKW, Anhänger, Zweiräder, Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge und Wohnmobile bis 3,5t. Bei der sich in der Regel alle 2 Jahre wiederkehrenden Untersuchung werden Fahrzeuge auf die allgemeine Sicherheit (z.B. Bremsanlage, Lenkung, Lichtanlage, Rostbefall usw.) hin überprüft, damit Sie mit Ihrem Fahrzeug bedenkenlos am Straßenverkehr teilnehmen können.
Auch Fahrzeuge, die längere Zeit vorübergehend stillgelegt waren, können zur wieder Zulassung bei uns abgenommen werden. Voraussetzung hierzu ist lediglich ein deutscher Fahrzeugbrief. Die Abmeldung sollte nicht länger als 10 Jahre her sein (bei längerer Zeit bitte anfragen).
Anbauabnahmen nach § 19 StVZO
Hier werden Fahrzeugmodifikationen an Fahrzeugen, wie z.B. Alufelgen oder eine Fahrzeugtieferlegung usw. unter Berücksichtigung z.B. eines Teilegutachtens auf den ordnungsgemäßen Einbau der Anbauteile überprüft und schriftlich für die überwachenden Organe wie z.B. der Strassenverkehrsamt oder der Polizeibehörde bestätigt.
H-Kennzeichen
Bei uns können Sie Ihr Fahrzeug nach § 23 StVZO begutachten lassen. Hierbei kann Ihr Fahrzeug ein rotes 07-er Kennzeichen, als auch ein H-Kennzeichen erlangen. Das Fahrzeug muß mindestens 30 Jahre alt sein und sich weitestgehend im Originalzustand befinden (zeitgenössisches Zubehör ist erlaubt). Bitte fragen Sie vorher telefonisch oder per Mail an.
Erteilung der Feinstaubplaketten
Wir erteilen unkompliziert Ihren Fahrzeugen die jeweilige Feinstaubplakette. Hierzu benötigen wir lediglich Ihren Fahrzeugschein. Zuteilungen für Fahrzeuge aus dem Ausland sind ebenfalls möglich.
Schaden und Wertgutachten
Schadengutachten werden im Rahmen von unverschuldeten Haftpflichtschäden oder bei Kaskoschäden (nach Absprache mit Ihrer Versicherung) zur Feststellung der Schadenhöhe, des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges, zur Bestimmung der Ausfalldauer des Fahrzeuges, zur Ermittlung der Wertminderung benötigt. Bei Haftpflichtschäden übernimmt der Schädiger bzw. die Versicherung des Schädigers die Kosten für das Gutachten und die Kosten für den Rechtsanwalt.
Fahzeugbewertungen
Die Ermittlung des Fahrzeugwertes wird im Rahmen von der Fahrzeugentnahme aus dem Betriebsvermögen von Firmen, Versicherungseinstufungen, Rechtsstreitigkeiten wie z.B. Scheidungen oder Erbfällen, Leasingverträgen und Fahrzeugkauf notwendig. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, nur den Händlereinkaufswert oder nur den Händlerverkaufswert oder auch beide Werte von uns ermitteln zu lassen.
Untersuchungen für Ausfuhrkennzeichen
Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichen für ein Fahrzeug aus Deutschland, benötigt der Fahrzeughalter eine Bestätigung über die Betriebssicherheit seines Fahrzeuges für die jeweilige Zulassungstelle. Die Untersuchung entspricht im Rahmen und Umfang der HU nach §29.
Tempo 100 Plakette
Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) die zulässige Höchstgeschwindigkeit bis 100 km/h betragen darf. Wir überprüfen für Sie vor Ort die technischen Voraussetzungen Ihres Anhängers und erstellen Ihnen eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag & Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr &
18:00 - 20:00 Uhr
Freitag
9:00 - 15:00 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag von
10:00 - 13:00 Uhr
Mittwochs
geschlossen
Sie können Ihr Fahrzeug ohne Termin vorstellen
So erreichen Sie uns
Ingenieurbüro Hesterberg
Hagener Straße 173
58285 Gevelsberg
Kontakt Prüfstelle
Bei Fragen zur Prüftätigkeit §
Tel.: 0 23 32 / 55 78 53
Fax.: 0 23 32 / 55 79 11
Kontakt Unfallschaden
Kontaktieren Sie unsere Sachverständigen gerne zur Terminabsprache im Falle eines Unfallschadens. Für alle anderen Fragen kontaktieren Sie bitte die Prüftstelle direkt. Vielen Dank.
Olaf Eilert / Mobil: 0157 86 54 50 60
Jens Quicker / Mobil: 0157 56 16 32 92